Uebersetzung Jahrespass Antrag
Inhaltsverzeichnis |
Vorwort
Ich habe jetzt die neue Broschüre für das Jahr 2009 (WICHTIG: gültig 04.04.09 - 09.11.09) gefunden (Download als PDF hier)! Habe sie mal übersetzt, hoffentlich hilft es euch weiter!
Die Broschüre scheint inhaltich unverändert mit der aktuellen Fassung gültig bis 01.04.2010!
Alle Angaben und Übersetzungen sind ohne Gewähr.
Die AGBs sind nicht von mir übersetzt, sondern von der Übersetzung der letzten Broschüre übernommen, allerdings habe ich mir sagen lassen, dass es noch die gleichen seien.
Übersetzung Antragsformular (Seite 1)
Übersetzung Antragsformular (Seite 2)
Übersetzung Allgemeine Geschäftsbedingungen
== ACHTUNG! DIESE ÜBERSETZUNG IST VERALTET! AN EINER NEUEN VERSION WIRD GEARBEITET. ==
ALLGEMEINE ABONNEMENTBEDINGUNGEN JAHRESPASS
Gültig für einen unterschriebenen endgültigen Jahrespass vom xxxxxx bis xxxxxx. Die nachfolgenden allgemeinen Bedingungen legen die Bestimmungen fest, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft EURO DISNEY ASSOCIES S.C.A. (im Folgenden „Euro Disney“ genannt oder „Büro Jahrespass“) und jedem der Mitglieder (nachfolgend mit der Bezeichnung „beitretende“) des Programms "Jahrespässe" in den Disney-Parks (nachfolgend „Programm“).
ARTIKEL 1 - GEGENSTAND
Das Programm hat zum Gegenstand, jedem Mitglied auf Vorlage einer Karte (die durch Euro Disney ausgestellt wurde) zu erlauben, die Parks Disneyland® und Walt Disney Studios® zu betreten, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 2.
ARTIKEL 2 - TEILNAHME AM PROGRAMM
2.1. Die Teilnahme am Programm wird durch die Unterschrift des Mitglieds oder seinem gesetzlichen vertreter beschlossen. Dafür gibt es spezielle Antragsformulare, die im Jahrespass-Büro ausliegen oder telefonisch beantragt werrden können. Auf dem (engültigen) Jahrespass erscheinen Name, Vorname, die Fotografie und die Mitgliedsnummer. 2.2. Das Abonnement kann ebenfalls auf der Internet-Seite des Disneyland® Resort Paris reserviert werden (http://www.disneylandparis.com) oder per Telefon unter 0.825.825 100 (0.15€ TTC/mn). Ein temporärer Pass wird dann an das Mitglied versandt und muss im Jahrespass-Büro am Tag des ersten Besuchs umgetauscht werden; und zwar vor dem Datum, welches auf der Rückseite des temporären Passes genannt ist.
2.3 Der Jahrespass ist weder übertragbar, noch rückzahlbar. Der Ausweis muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Passkontrollen können an den Eingängen der Disney-Parks durchgeführt werden, um die Beachtung der persönlichen Benutzung des Jahrespasses zu prüfen. Sollte eine Person mit einem gültigen jahrespass einer anderen Person angetroffen werden, wird der Jahrespass entmagnetisiert und eingezogen.
2.4. Das Abonnement wird für eine Dauer von zwölf (12) Monaten (außer besonderen Angeboten) unterschrieben. Es wird nur ein Jahrespass pro Mitglied erstellt.
2.5. Ein Jahrespass kann jederzeit gegen Zahlung der Preisdifferenz auf einen höheren Jahrespass geupgradet werden. Die Restdauer des Jahrepasses bleibt davon unberührt.
2.6. Alle Änderungen bezüglich des Mitglieds (Adressänderungen etc.), Beschwerden und Anregungen sind per Post zu senden an: Disneyland® Resort Paris - BP 100 - 77777 Serris Ccedex 4 oder unter: disneylandparis.com
2.7. Das Jahrepass-Büro steht für Mitglieder für jede Frage bezüglich des Programms jederzeit zur Verfügung.
ARTIKEL 3 - BEDINGUNGEN DER BENUTZUNG DES JAHRESPASSES
3.1. Der Jahrespass erlaubt es, die Parks Disneyland® und Walt Disney Studios® während ihrer Öffnungszeiten zu betreten - vorbehaltlich der freien Kapazitäten. Es gibt keinen Zugang zu den Disney-Parks bei Abenden (EMH) oder speziellen Ereignissen.
3.2. Es gibt je nach Jahrespasstyp bestimmte Tage der Einschränkung (nachfolgend „Sperrtage“) während derer kein Zutritt zu den Parks möglich ist. Diese Sperrtage werden in der gültigen Broschüre des Programms aufgelistet und/oder werden jedem Mitglied bei der überreichung seines endgültigen Jahrespasses geliefert, im Jahrespass-Büro.
3.3. Durch die Teilnahme am Programm verpflichtet sich das Mitglied, diese allgemeine Abonnementbedingungen am Programm sowie die AGB´s der Parcs Disneyland® und Walt Disney Studios® einzuhalten.
3.4. Aus Gründen der Sicherheit werden die Besucher mit begrenzter Mobilität (behinderte Personen, schwangeren Frauen und Kinder) gebeten, sich über die Risiken, Bedingungen und Modalitäten des Zugangs zu informieren, die zu diesem Zweck am Eingang der betreffenden Anziehungen vorgesehen sind, oder indem man sich in der City Hall für den Disneyland®-Park und in den StudioDiensten für Parc Walt Disney Studios® informiert.
ARTIKEL 4 - VERLUST ODER DIEBSTAHL DES JÄHRLICHEN PASSES
4.1. Bei Diebstahl oder Verlust muss das Mitglied darüber möglichst bald schriftlich das Jahrespass-Büro unter der folgenden Adresse informieren: Disneyland Resort Paris Büro Passeport Annuel, BP 100,77777 Marne-la-Vallée, Ccedex 04. Der Jahrespass wird dann entmagnetisiert und kann nicht mehr benutzt werden. Ebenso, wenn Euro Disney einen Jahrespass beschlagnahmt, aus wichtigem Grund (z.B. betrügerische benutzung), wird der Pass automatisch entmagnetisiert und kann also nicht mehr benutzt werden. Eine Brief mit Empfangsbestätigung wird an das Mitglied gesendet, um es über die Entmagnetisierung seiner Karte zu informieren.
4.2. Für jede Neuerstellung des Passes (egal, warum dieser entmagnetisiert wurde) ist erneut eine Ausweiskopie sowie ein Scheck über 15€ an Disney Geschäftspartner SCA zu übersenden. Das Jahrespass-Büro wird den neuen Pass zusdchicken, wenn nach Benarichtigung innerhalb von 3 Wochen die oben benannten Dokumente eintreffen (Poststempel zählt). Es wird kein neuer Jahrespass ausgestellt, wenn die Verlust- und/oder Diebstahlsmeldung in dem Monat erfolgt, in welchem der Pass ausläuft; es sei denn, das Mitglied profitiert noch durch Patenschaften von weiteren (Zugangs)Monaten.
4.3. Euro-Disney übernimmt keine Haftung, die duch Schäden des Verlustes des Jahrespasses auftreten.
ARTIKEL 5 - AUFLÖSUNG DES ABONNEMENTS DURCH DAS MITGLIED
während der Jahrespasslaufzeit kann das Abo nicht aufgelöst werden; mit folgender Ausnahme:
-Das Mitglied verfügt über einen wichtigen Grund, das Abo aufzulösen; ausgelöst durch ein Ereignis, welches sich seinem Einflussbereich entzieht (langer Krankenhausaufenthalt; Verreisen ins Ausland etc.), und die notwendigen Dokumente (Nachweise etc.), sowie der Antrag auf Rückzahlung wurden vorher an das jahrespass-Büro gesendet (vor Ablauf des Jahrespasses; Poststempel zählt). Der Jahrespass darf hierfür nur am Tage seines Erwerbs genutzt worden sein. Der Auflösungsantrag wird dem Jahrespass-Büro zur Ermessensbeurteilung zugeführt, welches vorschlagen kann, den Jahrespass entwerder für die Restlaufzeit an eine Dritte Person zu übertragen, oder eine Rückzahl für die verbliebenen Restmonate zu veranlassen. In jedem Fall kann die Auflösung frühstens am Ende des zweiten Monats nach Antragsstellung (der Auflösung des vertrags) wirksam werden.
ARTIKEL 6 - AUFLÖSUNG DES ABONNEMENTS DURCH DAS JAHRESPASS-BÜRO
6.1. Das Abo wird durch das Jahrespass-Büro insbesondere aufgelöst:
- bei Falschangaben des Antragstellers
- bei Fälschungen von Dokumenten, die für die Antragstellung erforderlich sind (auch bei Wiederkauf)
- bei Nichtbeachtung der Bedingungen durch das Mitglied (z.B. Verleih des Jahrespasses)
- Vertragswidriges verhalten (welches im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung und den guten Sitten steht), sowie jeder Verstoß gegen die Geschäftsordnung der Disney-Parks und/oder gültigen Gesetzen und Regelungen.
6.2. Die Auflösung tritt unmittelbar in Kraft. Eine anteilige Rückzahlung für die Restmonate wird nicht vorgenommen.
6.3. Das Jahrespass-Büro behält sich ausdrücklich vor, Neuanträge abzulehenen, die von solchen Mitgliedern eingereicht werden.
ARTIKEL 7 - INFORMATIONEN UND FREIHEITEN
Die im Rahmen des Programms gesammelten Informationen sind für folgende Firmen/Personen bestimmt: -Exklusiver Gebrauch der Euro Disney und seiner Vertragspartner sowie der Gesellschaften der "The Walt Disney Company". Gemäß dem Gesetz n°78-17 vom 6. Januar 1978 verfügen Sie über folgende Rechte: Einblick, Korrektur sowie Löschung von Daten, die im Jahrespass-Büro zu Ihrer Person gespeichert sind. Bitte schriftlich einreichen: Disneyland Ressort Paris, Büro Passeport Annuel, BP 100,77777 Marne-la-Vallée, Ccedex 04.
ACHTUNG bzw. Die rote 1
Seit dem 2009er-Antrag ist noch ein Kästchen unter den AGB (die rote 1). Den ankreuzen, wenn eure Daten NICHT zu Marktforschungszwecken verwendet werden sollen.

